ALLGEMEINE
GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

der PAD Communications GmbH
Holstenstraße 1, 22767 Hamburg
Geschäftsführung: Julia Kiener & Lisa Zöfgen
Handelsregister: Hamburg, HRB: 176720 

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der PAD Communications GmbH (nachfolgend „PAD“ genannt) und der:dem Vertragspartner:in oder der:dem Auftraggeber:in (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Diese AGB gelten insbesondere (aber nicht ausschließlich) im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Leistungen (nachfolgend „Dienstleistung“ genannt), welche zwischen PAD und ihren Auftraggeber:innen geschlossen werden. 
  2. Die PAD richtet sich mit ihren Angeboten ausschließlich an selbstständige und freiberufliche Geschäftskunden, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufleute, Unternehmen sowie Behörden und Institutionen des öffentlichen Rechts. Der Auftraggeber bestätigt vor Inanspruchnahme der Dienstleistung, die Dienstleistung von PAD ausschließlich im Hinblick auf seine gewerbliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung, welche unter www.pommesaldente.com zu finden sind, als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird. Es bedarf hierbei keiner von den Vertragsparteien unterzeichneten Version.
    Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugang (spätestens aber binnen 3 Werktagen) widerspricht.
  4. Die AGB gelten ausschließlich. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von PAD nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von PAD bestätigt worden sind. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienstleistung von PAD gültige Fassung der AGB.

§ 2 Vertragsgegen­stand

  1. Angebote von PAD sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Grundlage für die Beauftragung ist neben dem Angebot und seinen Anlagen das vom Kunden an PAD auszuhändigende Briefing. Dieses kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Es gilt als verbindliche Rechtsgrundlage für die zu erbringenden Leistungen. Das Briefing muss vor Beginn der Leistungserstellung vorliegen.
  3. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs müssen PAD mitgeteilt werden. Ggf. dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
  4. PAD versteht sich als Beratungsdienstleister, über eine (digitale) Strategieberatung für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet PAD dem Auftraggeber nicht die Erbringung eines Werks beziehungsweise einen konkreten Erfolg in der vereinbarten Leistungsgestaltung (z. B. eine konkrete Anzahl neuer Kunden oder Kundenanfragen). Somit besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs.
  5. PAD behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern oder Drittanbietern (z. B. Freelancern) erbringen zu lassen.
  6. Ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB steht PAD in Bezug auf die Inhalte eines mit Digital Seed eingegangenen Vertrags zu.
  7. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Annahme des Angebots von PAD im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung. Auf erstes Anfordern von PAD sind die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vom Auftraggeber unverzüglich zu erbringen.
  8. Ist PAD gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch von PAD unberührt.
  9. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Die Grundlage für die zu erstellenden Leistungen bildet das Briefing durch den Kunden.
  10. Terminierungen für die Fertigstellung von Leistungen sind in Absprache mit PAD zu treffen.
  11. PAD ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Leistungen nach Zeit und Ort frei.
  12. Rechtliche Überprüfungen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) sind nicht Teil des Leistungsumfangs von PAD. Die Verantwortung zur rechtlichen Absicherung liegt beim Auftraggeber. Im Zweifel empfiehlt PAD ihren Kunden die Konsultierung eines Rechtsberaters.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Bewerbung der Dienstleistung von PAD auf ihrer Webseite, in Sozialen Medien oder innerhalb von Werbeanzeigen (z. B. auf LinkedIn, Facebook oder Google) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit PAD dar.
  2. Der Vertragsschluss zwischen PAD und dem Auftraggeber kann nur schriftlich erfolgen.
  3. Bei schriftlichem Vertragsschluss gilt: Der Auftraggeber unterzeichnet das von PAD gestellte Angebot. Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt binnen 10 Werktagen.
  4. Sollte die Leistung der vom Auftraggeber bestellten Dienstleistung nicht möglich sein, wird PAD kein Vertragsangebot abgeben. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Vertragsverhältnis. PAD wird den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren.

§ 4 Preise, Zahlungen und Bedingunge

  1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug per Überweisung fällig. Die Preise, die von PAD angegeben und dem Auftraggeber mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Weitere Vereinbarungen zur Zahlung, wie Vorkasse-Regelungen oder Anzahlungen, werden spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
  2. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge sind in Euro (€) zu bezahlen.
  3. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. PAD behält sich die Erhebung von Mahngebühren vor.
  4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum (mind. zwei Monate), so kann PAD dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage aufseiten von PAD verfügbar sein.
  5. PAD stellt dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus. Dies geschieht gegebenenfalls durch Erfüllungsgehilfen.

§ 5 Kündigung und Vertragslaufzeit

  1. Der Vertrag ist, sofern nicht abweichend geregelt, für die gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarte Laufzeit geschlossen.
  2. Ist keine ausdrückliche Vertragslaufzeit vereinbart, so gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat, die sich jeweils um einen weiteren Monat verlängert, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von  Frist von acht Wochen zum Quartalsanfang (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) – insofern nicht anders geregelt – gekündigt wird.
  3. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
  5. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigen Gründen bleibt der Vergütungsanspruch von PAD unberührt.

§ 6 Stornierung von Aufträgen

  1. Bei der Stornierung nach bereits erfolgter Teilleistungserstellung von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber ersetzt der Auftraggeber PAD alle dadurch angefallenen Kosten und Aufwände und stellt PAD von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
  2. Bei Stornierung eines Auftrags ohne bisherige Leistungserstellung verpflichtet sich der Auftraggeber entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

    1. nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 40%
    2. nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 75%

      Eine zeitliche Verschiebung der Leistungserbringung durch den Kunden ist von dieser Regelung ausgeschlossen, sofern sich dieser auf weniger als 6 Monate beläuft. Bei einer Verschiebung von mehr als 6 Monaten wird diese als Stornierung gewertet und nach der Regelung unter §6 2.b gehandhabt.

  3. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Brutto-Angebotspreis unter Anrechnung von Rabattierungen oder Sonderabsprachen.
  4. Die Stornierung eines Auftrags bedarf der Textform.

§ 7 Zusatzleistungen, Korrekturschleifen, Reisekosten

  1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
  2. Bei Zustandekommen eines Vertrags ist eine branchenübliche Korrekturschleife im Preis inkludiert. Eine Korrekturschleife umfasst das gesammelte Feedback aller kundenseitig beteiligten Personen und ist in gesammelter Form an PAD zu übermitteln. Sollten weitere Korrekturschleifen benötigt werden, werden diese aufgrund des vereinbarten Stundensatzes berechnet und gesondert vergütet. Sollte kein Stundensatz vereinbart sein, wird mit einem Stundensatz von 120,00 € (netto) abgerechnet.
  3. Anfragen an Vorlieferanten wie Veranstaltungskosten, Fotoproduktionskosten, Druck- und Versandkosten und ähnliche Kosten werden im Namen und auf Rechnung des Kunden eingeholt, angeboten und vom Kunden freigegeben und über den Kunden beauftragt.
  4. Sämtliche Reise- sowie Übernachtungskosten werden bei Vorlage der entsprechenden Belege ohne Aufschlag weiterberechnet. Es ist vereinbart, dass bei Flugreisen innerhalb Deutschlands die Economy-Class, innerhalb Europas Economy+ Class und bei Zugreisen die 1. Klasse genutzt wird. PKW-Fahrten werden mit 0,80 Euro pro Kilometer berechnet, zzgl. anfallender Leihwagenkosten.
  5. PAD behält sich das Recht vor, Übernachtungen für Mitarbeiter:innen zu buchen, falls die Arbeitszeit gemäß § 3 Absatz 2 ArbZG einschließlich der Reisezeit überschritten werden würden. Dies ist typischerweise der Fall, wenn die An- und Abreise der Mitarbeiter:innen von Tür zu Tür länger als 3 Stunden mit dem jeweiligen gewählten Verkehrsmittel dauert.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber erhält ausschließlich für die Dauer des Vertrags ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von PAD erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeitsanleitungen. Dieses Nutzungsrecht soll der Durchführung des geschlossenen Vertrags dienen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form.
  2. Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Auftraggeber die PAD nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
  3. Alle Rechte an den Inhalten sind PAD vorbehalten. Nachdruck, Kopieren oder Reproduktion (auch auszugsweise) in jeglicher Form (Druck, Fotokopie, Screenshot, Kopieren oder anderes Verfahren) sowie die Vervielfältigung und Verbreitung mithilfe elektronischer Systeme jeglicher Art, gesamt oder auszugsweise, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von PAD untersagt. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG. Alle Übersetzungsrechte sind vorbehalten.
  4. Von Absatz 3 ist das Recht ausgenommen, die Inhalte herunterzuladen und zur internen Verwendung durch den Auftraggeber auf unternehmensinternen Massenspeichersystemen bereitzustellen. Eine Vervielfältigung an Externe bleibt untersagt und zieht eine durch PAD festzusetzende und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe nach sich. Der Zugriff durch weitere Mitarbeiter:innen oder Betriebsangehörige des Auftraggebers ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss aber ausdrücklich durch PAD genehmigt werden.
  5. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, sämtliche Inhalte ausschließlich für eigene schulische Zwecke zu verwenden.
  6. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass PAD die Leistung für den Auftraggeber als Referenz auf seiner Website und in sonstigen Veröffentlichungen benennt. PAD darf dafür Auszüge aus seinen Werken für den Auftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, die Webseite verlinken und Name, Marke und Logo des Auftraggebers dafür nutzen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

  1. PAD haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 9.2-9.4.
  2. PAD haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PAD oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, wegen der Nichteinhaltung einer von PAD gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
  3. PAD haftet unter Begrenzung auf Einsatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch PAD oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  4. Als Dienstanbieter ist die PAD gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf ihren Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§8 bis 10 TMG ist PAD als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen wird PAD diese Inhalte umgehend entfernen.
  5. PAD übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der im Programm bereitgestellten Informationen. Tippfehler und Falschinformationen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Informationen in diesem Informationsprodukt stellen keine Aufforderung zur Vornahme oder zur Unterlassung von Handlungen dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.
  6. Die Benutzung dieses Informationsprodukts und die Umsetzung der darin enthaltenen Informationen erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko. Haftungsansprüche gegen PAD für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
  7. Der Auftraggeber gewährleistet, dass PAD überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Texte o. Ä.) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt PAD insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
  8. PAD haftet in keinem Fall wegen der in den Texten, Leistungen oder Maßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. PAD haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
  9. Übergibt der Auftraggeber die Freigabe und Veröffentlichung von Inhalten an PAD, wie beim Community-Management auf Social-Media-Kanälen, findet zunächst ein Briefinggespräch statt. Alternativ kann auch per E-Mail gebrieft werden. PAD agiert dann auf Basis dieses Briefings. Bei der Durchführung haftet PAD in keinem Fall für Aussagen, Kommentare oder Ähnliches. Dies betrifft die Beantwortung von Nachrichten und Kommentaren auf den Kanälen, oder im Namen der Kanäle des Kunden.

§ 10 Verwertungsgesellschaften

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von PAD verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese PAD gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, im Rahmen des gesetzlichen Verjährungsfrist, erfolgen.

§ 11 Verhalten und Rücksichtnahme

  1. PAD und der Auftraggeber geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb der sozialen Medien (z. B. Google My Business, Trustpilot, LinkedIn) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen PAD und dem Auftraggeber.

  2. Sofern der Auftraggeber an Communities und Gruppen von PAD (z.B. auf LinkedIn) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von PAD zu wahren. PAD ist berechtigt, den Auftraggeber von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Auftraggeber (z. B. durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von PAD innerhalb der Gruppe/Community verletzen oder beeinträchtigen.

§ 12 Datenschutz, Kontaktaufnahme und Einwilligung in Datenverarbeitung

  1. Der Schutz von personenbezogenen Daten hat einen hohen Stellenwert bei PAD. PAD informiert daher separat in ihrer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung solcher Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der betroffenen Personen. Der Auftraggeber bestätigt, die Datenschutzerklärung von PAD vor Inanspruchnahme der gebotenen Dienstleistung zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

  3. Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch PAD durch Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Videotelefonie) ein. Wenn der Auftraggeber dieser Einwilligung widersprechen möchte, muss er eine E-Mail an julia.kiener(at)pommesaldente.com oder lisa.zoefgen(at)pommesaldente.com senden, in der beschrieben ist, über welche Kontaktmöglichkeiten PAD in Zukunft keinen Kontakt mit dem Auftraggeber mehr herstellen darf. Mögliche Unvollständigkeiten dieser Auflistung geht nicht zulasten von PAD.

  4. Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Verarbeitung und Speicherung sämtlicher personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, unternehmensinterne Informationen) ein. Der Auftraggeber willigt widerruflich in unsere Nutzung von Cookies innerhalb unserer Dienste ein. Der Einsatz dieser Cookies dient der Speicherung, Auswertung und Zusammenführung des Nutzerverhaltens. Alle Angaben zum Widerruf finden sich in der Datenschutzerklärung von PAD.

§ 13 Informationspflicht gem. Verbraucher­streit­beilegungs­gesetz

  1. PAD ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen PAD und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von PAD Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Die PAD ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
  3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, vornehmlich zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.
  4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  5. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
 
Aktualisiert am: 24.10.2022