ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der PAD Communications GmbH
Holstenstraße 1, 22767 Hamburg
Geschäftsführung: Julia Kiener & Lisa Zöfgen
Handelsregister: Hamburg, HRB: 176720
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Erbringung von Leistungen durch die PAD Communications GmbH (nachfolgend „PAD“ genannt) im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen PAD und der:dem Vertragspartner:in (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder von den AGB von PAD abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, PAD hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB von PAD gelten auch dann, wenn PAD in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
In den zwischen PAD und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen sind alle getroffenen Vereinbarungen über Leistungen schriftlich niedergelegt. Abweichende Vereinbarungen, die zwischen PAD und dem Auftraggeber getroffen werden, sind in dem betreffenden Vertrag und etwaigen Zusatzvereinbarungen in Textform niederzulegen.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmer:innen gem. § 14 Abs. 1 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Unternehmer:in in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften (wie zum Beispiel die GEMA) abzuführen. Werden diese Gebühren zunächst von PAD an die jeweilige Verwertungsgesellschaft gezahlt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese PAD gegen entsprechenden Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist, erfolgen.
Stand: 10. Juni 2024